Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22535
OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18 (https://dejure.org/2019,22535)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.07.2019 - 6 B 172/18 (https://dejure.org/2019,22535)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - 6 B 172/18 (https://dejure.org/2019,22535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,22535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GlüStV § 21 Abs. 1, GlüStV § 21 Abs. 4, VwVfG § 37 Abs. 1
    Untersagung der Vermittlung bestimmter Sportwetten; hier: Live-Restzeitwetten, Handicap- und "Über/Unter"-Wetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 186/18

    Ergebniswette; Ereigniswette; Dienstleistungsfreiheit; Kohärenz; Ermessen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
    Der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV steht einer Erweiterung des Wettangebots durch entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" ebenfalls entgegen (vgl. zum Ganzen näher NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 30 im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris 12 f. m. w. N.).10 b) Die vom Verwaltungsgericht nicht eigens angesprochenen Torsummenwetten (Handicap und "Über/Unter") und Restzeitwetten sind als Livewetten ebenfalls unzulässig.

    Als Livewetten können Restzeitwetten zudem auch deshalb nicht als zulässige Endergebniswetten angesehen werden, weil sich das Ergebnis der Restzeit, d. h. die in dieser Zeit erzielten Tore, nicht im Endergebnis niederschlagen muss (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2019 a. a. O. Rn. 33, BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 a. a. O. Rn. 40, SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 12).

    Ergebnisse bestimmter beliebiger Spielabschnitte, auf die bei Live-Restzeitwetten gewettet würde, werden jedoch ebenso wenig angeführt wie Beispiele für zulässige Ergebniswetten (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 16 ff).

    Ein zeitlich flächendeckendes Vorgehen ist angesichts der Vielzahl von Glücksspielangeboten im Internet selbst bei Einsatz erheblicher Ressourcen nicht möglich, so dass es auf ein systematisches Vorgehen der zuständigen Behörde ankommt (NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 a. a. O. Rn. 41; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 20).

    Eine fehlerhafte Störerauswahl ist in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht erkennbar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 11 LA 128/17

    Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten ; Bestimmtheit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
    Der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV steht einer Erweiterung des Wettangebots durch entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" ebenfalls entgegen (vgl. zum Ganzen näher NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 30 im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris 12 f. m. w. N.).10 b) Die vom Verwaltungsgericht nicht eigens angesprochenen Torsummenwetten (Handicap und "Über/Unter") und Restzeitwetten sind als Livewetten ebenfalls unzulässig.

    Ob solche Wetten in der Pre-Match- Variante als Wetten auf den Ausgang des Sportereignisses nach § 21 Abs. 1 GlüStV zulässig sein können (offen nach BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016, a. a. O. Rn. 42 - 44; zulässig nach NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 a. a. O. Rn. 31), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da der Antragsgegner - wie oben unter 1 dargelegt - Torsummenwetten nur als Livewetten untersagt hat.

    Ein zeitlich flächendeckendes Vorgehen ist angesichts der Vielzahl von Glücksspielangeboten im Internet selbst bei Einsatz erheblicher Ressourcen nicht möglich, so dass es auf ein systematisches Vorgehen der zuständigen Behörde ankommt (NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 a. a. O. Rn. 41; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 a. a. O. Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 4 B 860/15

    Entgegenhalten des Fehlens einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
    18 Die Antragstellerin bezieht sich auf zwei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2016 (4 B 860/15 und 4 B 1437/15 -, juris), mit denen einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Live- Restzeitwetten/Nullstandswetten gewährt wurde, weil eine kohärente Vollzugspraxis zur Durchsetzung des Verbots von Ereigniswetten verneint wurde, soweit tor(summen)bezogene Wetten betroffen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 4 B 1437/15

    Untersagung der Sportwettvermittlung wegen strukturellen Vollzugsdefizits nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
    18 Die Antragstellerin bezieht sich auf zwei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2016 (4 B 860/15 und 4 B 1437/15 -, juris), mit denen einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Live- Restzeitwetten/Nullstandswetten gewährt wurde, weil eine kohärente Vollzugspraxis zur Durchsetzung des Verbots von Ereigniswetten verneint wurde, soweit tor(summen)bezogene Wetten betroffen sind.
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
    Bis zum Vorliegen hinreichender belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Suchtpotenzial und zu den damit verbundenen Suchtgefahren von Sportwetten waren und sind die zuständigen Stellen nicht gehindert, nach Maßgabe des Glücksspielstaatsvertrages präventiv restriktive Maßnahmen zu ergreifen, ohne das Ausmaß negativer Entwicklungen im einzelnen zu kennen oder gar abwarten zu müssen (BVerwG, Urt. v. 24. November 2010 - 8 C 14/09 - juris Rn. 75).
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
    Der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV steht einer Erweiterung des Wettangebots durch entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" ebenfalls entgegen (vgl. zum Ganzen näher NdsOVG, Beschl. v. 14. März 2018 - 11 LA 128/17 -, juris Rn. 30 im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris 12 f. m. w. N.).10 b) Die vom Verwaltungsgericht nicht eigens angesprochenen Torsummenwetten (Handicap und "Über/Unter") und Restzeitwetten sind als Livewetten ebenfalls unzulässig.
  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 CS 14.2669

    Es bestehen Zweifel daran, dass ein privater Vermittler von Sportwetten eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof es darüber hinaus unter Berufung auf den allgemeinen Sprachgebrauch für möglich hält, diese Wetten auch als Wetten auf das Endergebnis eines Sportereignisses im Sinne von § 21 Abs. 4 Satz 3 GlüStV zu verstehen (a. a. O. sowie BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 10 CS 14.2669 -, juris Rn. 40 - 42), teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • OVG Sachsen, 10.09.2018 - 3 B 174/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18
    Zugleich folgt aus dem Gesagten, dass von einer reinen Wiederholung des Wortlauts von § 21 Abs. 1, Abs. 4 Satz 3 GlüStV keine Rede sein kann (im Ergebnis ebenso SächsOVG, Beschl. v. 10. September 2018 - 3 B 174/18 -, juris Rn. 14 ff.).7 2. Der Antragsgegner hat die in dem Bescheid angeführten Wettarten auch zutreffend als nicht nach § 21 Abs. 1 sowie Abs. 4 Satz 3 GlüStV zulässige Ergebniswetten angesehen.
  • OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18

    Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats (Beschl. v. 20. September 2018 - 3 B 186/18 -, juris Rn. 20), die der beschließende Senat jüngst bestätigt hat (Beschl. v. 19. Juli 2019 - 6 B 172/18 -, juris Rn. 19), besteht überdies auch keine inkohärente Vollzugspraxis im Bereich der Sportwetten, in dem etwa gegen das Angebot von nicht erlaubnisfähigen Live-Wetten vorgegangen wird.
  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 6 B 44/19

    Glückspielrechtliche Untersagungsverfügung; Verbundverbot; kein Verstoß gegen

    Davon hat der Antragsgegner auch in zahlreichen Fällen Gebrauch gemacht (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschlüsse v. 19. Juli 2019 - 6 B 172/18 -, juris Rn. 16 ff. und v. 23. Juli 2019 - 6 B 178/18 -, juris Rn. 15 ff.; im Ergebnis ebenso vgl. für Nordrhein-Westfalen: OVG NRW, Beschl. v. 16. August 2019 - 4 B 659/18 -, juris Rn. 25. f.).10 Soweit die Antragstellerin die weiterhin anreizende und ermunternde Werbepraxis der im deutschen Lotto- und Totoblock zusammengefassten Lotterieunternehmen anspricht, bezieht sie sich auf Beispiele aus Hessen und H.
  • OVG Sachsen, 17.09.2020 - 6 B 103/20

    Sportwettenvermittlung; Geldautomatenspiel; Gaststätte

    Zudem wird der Antragstellerin untersagt, Livewetten "Über/Unter" bzw. "Under/Over" auf Abschnitte des Sportereignisses (wie z. B. Halbzeiten) anzubieten, da es sich hierbei um nach § 21 Abs. 4 Satz 2 GlüStV unzulässige Livewetten und mangels Aufschlusses über den Sieger oder ein Unentschieden nicht um zulässige Endergebniswetten im Sinne von Satz 3 handelt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 19. Juli 2019 - 6 B 172/18 -, juris Rn. 10 f. und v. 23. Juli 2019 - 6 B 178/18 -, juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht